Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
NaturFreundeHaus Teutoburg (NFHT) Mensch und Natur gGmbH
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Gastaufnahmeverträge (Beherbergungs-, Reise-, Mietvertrag) sowie für alle dem Gast erbrachten Leistungen und Lieferungen des NFHT inklusive Gutscheinen. Der Vertrag ist auch für mündliche Zusagen verbindlich geschlossen. Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gastes oder des Bestellers enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden vom NFHT ausdrücklich, schriftlich anerkannt.
1. Verbindliche Buchung: Ein rechtswirksamer Gastaufnahmevertrag kommt zwischen Ihnen und dem NFH mit der fristgerechten Anzahlung (Bankeingang bei uns) per Überweisung auf unser Konto zustande. Andernfalls verfällt das Angebot des NFHT automatisch. Die Anzahlung beträgt 30% des sich aus Ihrer Buchung ergebenden Gesamtpreises. Eine Bestätigung erfolgt nur auf Wunsch. Bei kurzfristigen Buchungen, bei dem die Überweisung vor dem Leistungsdatum nicht mehr geleistet werden kann, kommt der Gastaufnahmevertrag durch die schriftliche Erlaubnis zur Abbuchung des Anzahlungsbetrages vom Konto des Gastes zustande.
2 Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages. Als Gast sind Sie verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der gebuchten Leistungen (auch bei einem teilweise erfolgenden Rücktritt) den vereinbarten Preis zu bezahlen (siehe dazu § 537 BGB). Ein gesetzliches Recht zum Rücktritt besteht nicht.
3. Reservierte Zimmer stehen dem Gast am Anreisetag ab 16.00 Uhr zur Verfügung, sie müssen am Abreisetag bis spätestens 10.00 Uhr geräumt sein. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich das NFHT das Recht vor, bestellte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben. Abreise nach 10.00 Uhr ist nach Verfügbarkeit des Zimmers möglich, bedarf aber der Absprache mit einem Rezeptionsmitarbeiter bis spätestens 18.00 Uhr des Vortages, bei Abreise bis 16.00 Uhr ist der halbe Zimmerpreis, nach 16.00 Uhr der volle Zimmerpreis zu zahlen.
4. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten, sollten vereinbarte Räumlichkeiten, aus welchen Gründen auch immer, nicht verfügbar sein, so ist das NFHT verpflichtet, um gleichwertigen Ersatz, auch außerhalb des Hauses, Sorge zu tragen.
5 Bei Um- bzw. Abbestellung (Stornierungen) von reservierten Zimmern, Arrangements, Freizeitangeboten, Wellnessangeboten und sonstigen Leistungen die über das NFHT gebucht wurden, werden in Rechnung gestellt: Bis 42 Tage vor Ankunft 30% der vereinbarten Leistung, von 41 Tagen bis 0 Tagen 70% der vereinbarten Gesamtleistung.
Stornierungen jeglicher Art müssen von dem Gast in schriftlicher Form getätigt und von dem NFHT schriftlich bestätigt werden, um Gültigkeit zu erhalten. Wir empfehlen dringend bei allen Reisen den Abschluss einer Reisekosten-Rücktritts-Versicherung sowie Ausfall-Versicherungen bei gastronomischen Veranstaltungen um eventuell aufkommenden Stornogebühren vorzubeugen.
6. Das NFHT ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer und Raum Kapazitäten nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe/Vermietung der vertraglich vereinbarten Zimmer und Raum- Kapazitäten hat der Gast für die Dauer des Vertrages, unter Berücksichtigung der vorgenannten Kostenregelung den errechneten Betrag zu zahlen.
7. Unsere Rechnungen sind sofort, spätestens bei der Abreise ohne Abzug und in BAR fällig. Die Entgegennahme von Kreditkarten und sonstigen Zahlungsmitteln erfolgt nur erfüllungshalber. Vorauszahlungen zu verlangen.
8. Die vertraglich vereinbarten Leistungen und Preise ergeben sich aus den Hotel-Prospekten und aus
den zusätzlichen Angaben in der Reservierungsbestätigung. Eine Rückvergütung bezahlter, aber nicht in Anspruch genommener Leistungen ist nicht möglich!
9. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungsbereitstellung 120 Tage, so behält sich das NFHT das Recht vor Preisveränderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen. 10. Die Gäste im Hotel haften dem Hotel in vollem Umfang für die durch sie selbst, Ihre Gäste oder von ihnen mitgebrachten Haustiere fahrlässig verursachten Schäden. Es obliegt dem Gast, entsprechende Versicherungen abzuschließen.
11. Das NFHT haftet für Verlust oder Beschädigung eingebrachter Gegenstände nur bei Vorsatz oder eindeutig nachweislicher grober Fahrlässigkeit der Mitarbeiter, nach den Bestimmungen des BGB‘s maximal das 10fache des Zimmerpreises. Soweit das Hotel für Dritte ein zu stehen hat, haftet das NFHT nur, soweit ein nachweisbares Verschulden vorliegt. Die Haftung des Hotels wird ausdrücklich auf die Leistungen der Hotelhaftpflichtversicherung begrenzt, eine darüberhinausgehende Haftung wird ausdrücklich ausgeschlossen. Insbesondere eine Haftung durch höhere Gewalt, Streik, Aufruhr, Krieg, Naturereignisse, Hochwasser, Rohrbruch, Feuer, etc. wird ausgeschlossen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Gast nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust oder Beschädigung dem Hotel Anzeige erstattet.
12. Soweit dem Gast ein Stellplatz für sein Auto (Parkplatz oder Garage) zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierender Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht soweit das Hotel nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hat. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen.
13. Sofern dem Gast ein kostenfreies Rücktrittsrecht (optionierte Buchungsanfrage) eingeräumt wurde, ist das Hotel ebenfalls berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach dem gebuchten Zimmer vorliegen. Ferner ist das Hotel berechtigt aus einem wichtigen Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere, wenn höhere Gewalt oder andere vom NFHT nicht zu vertretende Umstände aus Sicht des NFHT die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
14. Rechtswahl und Gerichtsstand Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast/ Auftraggeber und dem NFH findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis. Das NFH kann nur an dessen Sitz verklagt werden. Für Klagen des NFH gegen den Gast/ Auftraggeber ist dessen Wohnsitz maßgebend. Bei dessen Wohnsitz im Ausland oder wenn dieser unbekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des NFH vereinbart. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Gastaufnahmevertrag bzw. das Rechtsverhältnis zum Gast oder Auftraggeber zwingende Bestimmungen der Europäischen Union oder andere internationale Bestimmungen anwendbar sind.
15. Sofern eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung (AGB) unwirksam sind oder werden berührt das die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen nicht. Für den Fall der Nichtigkeit einzelner Bestimmungen gilt die Regelung, die der ursprünglichen vorgesehen wirtschaftlich am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.
16. Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden, gleich welcher Art, bedürfen zu Ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung beider Vertragsparteien, dies gilt auch für die Abbedingungen des Schriftformfordernisses. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland (BRD) Erfüllungsort und Gerichtstand sind, soweit dies zulässigerweise vereinbart werden kann, Sitz des Hotels. Gemäß § 26 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) weisen wir auf die Speicherung von Daten als Hilfsmittel zu Geschäftsabwicklungen hin.
Stand: November 2019
AGBs Feriencamp
1.Mindestteilnehmerzahl
Die Teilnehmerzahl beträgt, wenn nicht anders ausgewiesen, mindestens 25 Personen.
Wird die ausgewiesene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann das Projekt nicht durchgeführt werden. Es erfolgt die vollständige Rückzahlung des eingezahlten Teilnehmerbeitrages.
Das NaturFreundeHaus Teutoburg unterbreitet nach Möglichkeit ein Ersatzangebot.
2. Vertragsabschluss
Der Vertrag besteht aus dem Teilnehmerschein und der Buchungsbestätigung.
Mit der Online-Buchung an das NaturFreundeHaus Teutoburg ist der/die Vertragsnehmer/in des Kindes oder Jugendlichen an die im Formular gesendete Anmeldung gebunden.
Mit der Übersendung der Buchungsbestätigung und dem Teilnehmerschein des NaturFreundeHauses Teutoburg ist der Vertrag zwischen dem NaturFreundeHaus Teutoburg und dem unterzeichnenden Sorgeberechtigten / gesetzlichen Vertreter des Kindes/Jugendlichen zustande gekommen. Wird der Vertrag durch eine dritte Person für das/den Kind/Jugendlichen abgeschlossen, ist die Vollmacht des Sorgeberechtigten/gesetzlichen Vertreters des Kindes/Jugendlichen für eine Reiseteilnahme dem Teilnehmerschein beizugeben.
Die im Teilnehmerschein an das NaturFreundeHauseHaus Teutoburg erteilten Befugnisse in Hinsicht der zeitweiligen Übernahme der Aufsichtspflicht sind Bestandteile des Vertrages.
3. Als vereinbart gelten dann:
3.1. Allgemeines
- der Zeitraum des Projektes
- die Anzahl der zur Verfügung stehenden Aufenthaltsplätze im Objekt
- die Vollverpflegung, Unterbringung und Übernachtung
- die Betreuung durch Mitarbeiter der NaturFreundeHause
- das ausgeschriebene Rahmenprogramm
3.2. Die An- und Abreise
Erfolgt die An- und Abreise individuell oder sollten das NaturFreundeHaus Teutoburg an der Organisation von Fahrgemeinschaften mitgewirkt haben, ergeben sich daraus keine Haftungsansprüche gegenüber dem Verein. Vertragsbestandteil sind bei der Anreise, die zeitlich und örtlich bestimmte Übernahme des Kindes / Jugendlichen durch das NaturFreundeHaus Teutoburg und bei der Abreise die zeitlich und örtlich bestimmte Übergabe des Kindes an den Sorgeberechtigten oder an eine durch diesen schriftlich bevollmächtigte Person (schriftliche Vollmacht vorlegen).
3.3. Teilnahmekosten
Mit der Übersendung der notwendigen Buchungsunterlagen für die Vertragsrealisierung wird der Teilnehmerbeitrag fällig. Er ist bis spätestens 30 Tage nach Erhalt der Buchungsunterlagen zu zahlen. Vertragsabschlüsse innerhalb von 30 Tagen vor Beginn der Maßnahme verpflichten den/die Vertragsnehmer/in zur sofortigen Zahlung des gesamten Teilnehmerbeitrages gegen Aushändigung der vollständigen Unterlagen. Alle Zahlungen sind unter Angabe der Rechnungsnummer und dem Namen des Kindes/Jugendlichen auf das angegebene Geschäftskonto des NaturFreundeHaus Teutoburg zu überweisen.
3.4. Stornogebühren
Bei Rücktritten von der Reiseveranstaltung entstehen keine Stornogebühren. Der überwiesene Teilnehmerbeitrag wird in voller Höhe erstattet.
3.5. Gegenseitige Haftung
Die gegenseitige Haftung ergibt sich aus den gesetzlichen Bestimmungen. Die Sorgeberechtigten des Kindes/Jugendlichen erteilen im Teilnehmerschein die zum Vertrag gehörigen Genehmigungen/Befugnisse zur Übernahme der Aufsichtspflicht.
3.6. Verhaltensanforderungen
Das NaturFreundeHause Teutoburg belehrt die Kinder und Jugendlichen spätestens am Tag nach der Anreise über die Verhaltensanforderungen im Objekt.
Das NaturFreundeHause Teutoburg kann den Vertrag sofort – ohne Fristsetzung – kündigen, wenn das/der Kind/Jugendliche die Durchführung des Projekts trotz Abmahnung nachhaltig stört, so dass seine weitere Teilnahme für das NaturFreundeHause Teutoburg oder die anderen Teilnehmer nicht zumutbar ist. Gleiches gilt, wenn sich das/der Kind/Jugendliche in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Beendigung des Vertrages gerechtfertigt ist. Gründe die zur sofortigen Kündigung berechtigen, liegen insbesondere vor:
- bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen des Kindes/Jugendlichen gegen Anordnungen der Betreuer bzw. Projektleiter,
- Alkohol- oder Drogenkonsum,
- Randalieren, Körperverletzungen oder Sachbeschädigungen.
Kinder/Jugendliche, die sich für eine Gruppenbetreuung als ungeeignet erweisen, können zurückgeschickt werden.
Im Falle einer Kündigung behält das NaturFreundeHause Teutoburg den Anspruch auf Zahlung des Teilnehmerbeitrags. Das NaturFreundeHause Teutoburg muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen, eventuelle Erstattungen von Leistungsträgern eingeschlossen, erlangt werden.
Die durch die Kündigung entstehenden Mehrkosten einschließlich der bei einer Rückbeförderung des Teilnehmers entstehenden zusätzlichen Kosten sind von den Sorgeberechtigten des Kindes/Jugendlichen zu tragen.
3.7. Absage des Projekts
Die Durchführung des Projekts steht im Vordergrund. Treten Gründe ein das Projekt nicht vertragsentsprechend durchführen zu können, werden Alternativen angeboten. Gezahlte Teilnehmerbeiträge werden eventuell in voller Höhe zurück erstattet.
Das NaturFreundeHaus Teutoburg kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Durchführung des Projekts infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände (Krieg, Streik, Unruhen, behördlichen Anordnungen, Naturkatastrophen etc.) erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt werden. Wird der Vertrag aus den genannten Gründen durch das NaturFreundeHaus Teutoburg gekündigt, so kann der Teilnehmer für die bereits erbrachten oder zur Beendigung des Projekts noch zu erbringenden Reiseleistungen keine Entschädigung verlangen.
4. Datenerfassung und Speicherung
Das NaturFreundeHaus Teutoburg speichert die Teilnehmerdaten auf elektronischen Datenträger nur für interne Zwecke und zur Information der Eltern über neue Ferienangebote und Aktivitäten des NaturFreundeHaus Teutoburg. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
5. Haftungsausschluss
Das NaturFreundeHaus Teutoburg kann das Programm auf Grund der örtlichen Gegebenheiten, des Wetters oder höherer Gewalt ändern. Soweit möglich, wird ein gleichwertiges Ersatzprogramm angeboten. Haftungsansprüche aus vorgenannten Gründen sind ausgeschlossen.
6. Nutzungsrechte
Alle während des Projekts durch Bevollmächtigte des NaturFreundeHaus Teutoburg aufgenommenen Bilder, Fotos, Videos oder andere Medien können ohne Nennung von persönlichen Daten des Abgebildeten von dem NaturFreundeHaus Teutoburg für den Bilderservice, für eventuelle Präsentationen, werbewirksamen Medien, Internetauftritte, Bildergalerien oder ähnliche Zwecke genutzt und veröffentlicht werden.
7. Abweichungen von diesem Vertrag müssen schriftlich fixiert werden.
8. Veranstalter der Ferienlager
NaturFreundeHaus Teutoburg
Mensch und Natur gGmbH
Detmolder Str. 738
33699 Bielefeld
